Personalausweis 2026

Foto für den Personalausweis — offizielle Anforderungen

Konform nach § 5 PAuswV — exakt 35×45 mm, biometrisch, akzeptiert in jedem Bürgeramt.

Das Foto für den deutschen Personalausweis muss strenge Vorgaben des Bundesinnenministeriums und der Bundesdruckerei erfüllen. Diese Seite fasst die offiziellen Anforderungen 2026 zusammen — Format, Hintergrund, Mimik, Brillenregelung — und zeigt, wie Sie ein behördenkonformes Bild kostenlos zuhause erstellen. Unser Online-Editor wendet alle Vorgaben automatisch an.

§ 5 PAuswV konformBürgeramt-akzeptiertKostenlos online

So schützen wir deine Daten

Im Gegensatz zu anderen Anbietern laden wir dein Foto nicht zur Verarbeitung auf einen Server hoch.

  • Lokale VerarbeitungKI-Modelle laufen direkt in deinem Browser über WebAssembly. Kein serverseitiger Code berührt deine Fotos.
  • Keine DatenübertragungDein Foto verlässt nie den Speicher deines Geräts. Nichts wird gesendet, gespeichert oder protokolliert.
  • Selbst überprüfenSchalte dein WLAN nach dem Laden der Seite aus. Das Tool funktioniert weiterhin einwandfrei.

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USUnited States
Hochgeladenes Originalfoto
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Gesicht per KI zentriert
Hintergrund per KI entfernt
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Aktuelle Vorgaben nach § 5 PAuswV

Die rechtliche Grundlage für das Personalausweis-Foto ist § 5 der Personalausweisverordnung (PAuswV) in Verbindung mit der „Anlage zur PAuswV — Foto-Mustertafel“ des Bundesinnenministeriums (BMI). Die technische Umsetzung verantwortet die Bundesdruckerei in Berlin, die alle deutschen Personalausweise herstellt. Die Vorgaben sind seit 2020 unverändert und decken sich weitgehend mit den ICAO-Standards für maschinenlesbare Reisedokumente.

Die wichtigsten Parameter im Überblick:

ParameterVorgabe
Format35 × 45 mm Hochformat
Gesichtshöhe (Kinn bis Haaransatz)32 bis 36 mm (70 bis 80 % des Bildes)
HintergrundEinfarbig hell, ohne Muster
Auflösung Druck300 DPI auf Fotopapier
Farbtiefe24 Bit Farbe oder 8 Bit Graustufen
AufnahmealterNicht älter als 6 Monate

Bei digitaler Übermittlung — bisher nur in einzelnen Pilotstädten möglich — gelten zusätzlich JPEG mit mindestens 600×800 Pixeln und ICAO-konformes Farbprofil sRGB.

Hintergrund, Mimik, Brille — was ist erlaubt

Hintergrund: einfarbig hell, gleichmäßig ausgeleuchtet, ohne Muster oder Strukturen. Akzeptiert werden Weiß, Hellgrau und sehr helles Beige. Schatten an der Wand sind unzulässig — sorgen Sie für Tageslicht von vorn und einen Mindestabstand von 50 cm zum Hintergrund, damit kein Schlagschatten fällt.

Mimik: streng neutral. Lippen entspannt geschlossen, keine Zähne sichtbar, kein Lächeln. Augen weit offen und direkt in die Kamera gerichtet. Stirn glatt, keine hochgezogenen Augenbrauen. Asymmetrische Mimik — wie ein leichtes Schmunzeln auf einer Seite — ist häufiger Ablehnungsgrund.

Brille: seit November 2020 grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Die Bundesdruckerei begründet das mit Spiegelungen in den Gläsern, die den biometrischen Abgleich stören. Ausnahmen gelten nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit (zum Beispiel nach Augenoperation). Auch dann müssen die Augen klar erkennbar sein und dürfen nicht von Brillenrahmen oder Reflexionen verdeckt werden.

Kopfbedeckung: grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen aus religiösen Gründen (Kopftuch, Kippa, Turban) sind zulässig, sofern Stirn, Wangen und Kinn frei sichtbar bleiben.

Schmuck: kleine Ohrringe sind erlaubt, große auffällige Ohrhänger oder Piercings im Gesicht können den biometrischen Abgleich beeinträchtigen und werden in vielen Bürgerämtern als Ablehnungsgrund gewertet.

Selbst zuhause machen — kostenlos und konform

Mit einem aktuellen Smartphone und einer hellen Wand erstellen Sie das Foto in unter zehn Minuten. So funktioniert es:

  1. Heller einfarbiger Hintergrund — eine weiße oder hellgraue Wand, ein heller Vorhang, ein Bettlaken. Mindestabstand 50 cm, damit kein Schatten fällt.
  2. Tageslicht von vorn (Fenster ohne direkte Sonne) — vermeiden Sie Lampen über dem Kopf, die Schatten unter den Augen werfen.
  3. Bitten Sie eine zweite Person, das Foto aus etwa 1,5 Metern Entfernung auf Augenhöhe aufzunehmen. Selfie-Aufnahmen verzerren das Gesicht und werden häufig abgelehnt.
  4. Neutrale Mimik einnehmen, drei bis fünf Aufnahmen machen, beste auswählen.
  5. Foto in unseren kostenlosen Editor laden — die KI prüft Format, Gesichtsposition und Hintergrund automatisch.
  6. Druckvorlage 10×15 cm mit vier Bildern herunterladen.
  7. Druck zuhause auf Fotopapier oder als Sofortabzug bei dm, Rossmann oder Müller (0,29 € – 0,99 €).

Bürgeramt — digitales Foto vs. Papierbild

In den meisten deutschen Bürgerämtern ist 2026 weiterhin das klassische Papierbild die Regel: Sie bringen ein ausgeschnittenes Passbild oder einen Bogen mit vier Bildern mit, die Mitarbeiterin scannt das Bild ein und übermittelt es an die Bundesdruckerei.

In ausgewählten Pilotstädten — darunter Hamburg, Berlin und Düsseldorf — wird seit 2024 die direkte digitale Übermittlung erprobt. Hier scannen Fotostudios oder Fotofix-Automaten das Bild zertifiziert und schicken es per QR-Code direkt ins Behörden-System. Vorteil: kein Qualitätsverlust durch erneutes Scannen. Nachteil: an die Geräte gebunden, bisher kein Standard für Online-Bilder.

Wenn Sie unsicher sind, welche Variante in Ihrer Kommune verlangt wird, prüfen Sie die Website Ihres Bürgeramts oder rufen Sie kurz an. In über 90 % der deutschen Bürgerämter genügt 2026 weiterhin das ausgedruckte Passbild — also auch der Online-Weg über unseren Editor und den Sofortdruck im Drogeriemarkt.

Häufige Ablehnungsgründe — und wie Sie sie vermeiden

Etwa 5 bis 10 Prozent aller Bürgeramts-Termine scheitern am Foto. Die häufigsten Gründe:

  • Leichtes Lächeln — auch ein angedeutetes Schmunzeln genügt zur Zurückweisung. Mund streng entspannt geschlossen halten.
  • Schatten im Gesicht — durch Lampe von oben oder schräges Sonnenlicht. Tageslicht von vorn ist Pflicht.
  • Hintergrund nicht einheitlich — Wandstrukturen, Tapete, Türrahmen oder Lichtverläufe.
  • Kopfneigung — Kopf gerade halten, nicht zur Seite legen, nicht nach vorn beugen.
  • Augen nicht offen genug — gerade bei künstlichem Licht reflexhaft halb geschlossen. Vor jeder Aufnahme einmal blinzeln.
  • Gesicht zu klein im Bild — typisch bei zu großem Abstand. Das Gesicht muss 70–80 % der Bildhöhe füllen.
  • Brille — auch transparente Brillen werden seit November 2020 abgelehnt.

Unser Editor prüft alle diese Punkte beim Export automatisch. Falls eine Vorgabe verletzt ist, erhalten Sie einen Hinweis und können die Aufnahme wiederholen — bis das Bild der Bundesdruckerei-Norm entspricht. Im Zweifel hilft auch ein Blick auf unsere ausführlichere Seite zum biometrischen Passbild.

Häufige Fragen

Welche Größe muss das Foto für den Personalausweis haben?

Das Foto für den Personalausweis muss exakt 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Das Gesicht (von der Kinnspitze bis zum Haaransatz) nimmt 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ein, also etwa 32 bis 36 mm. Diese Vorgaben stehen in § 5 der Personalausweisverordnung (PAuswV) und werden von der Bundesdruckerei für den maschinenlesbaren Bereich des Ausweises benötigt. Unser Editor schneidet das Bild automatisch in das richtige Verhältnis zu.

Welcher Hintergrund ist beim Personalausweis-Foto zulässig?

Der Hintergrund muss einfarbig hell und gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Die Bundesdruckerei akzeptiert Weiß, Hellgrau und sehr helles Beige. Strukturen, Muster, Farbverläufe oder farbige Wände führen zur Ablehnung. Auch Schatten an der Wand oder Reflexionen von Lampen sind unzulässig. Unser KI-Editor entfernt den vorhandenen Hintergrund automatisch und ersetzt ihn durch ein behördenkonformes, gleichmäßiges Hellgrau.

Darf ich auf dem Foto eine Brille tragen?

Seit November 2020 sind Brillen auf Personalausweis- und Reisepass-Fotos grundsätzlich nicht mehr erlaubt — auch keine durchsichtigen. Ausnahme: Sie weisen ärztlich nach, dass Sie die Brille aus medizinischen Gründen permanent tragen müssen (etwa nach Augen-OP). Selbst dann darf die Brille die Augen nicht verdecken oder spiegeln. In der Praxis ist es einfacher, das Bild ohne Brille aufzunehmen — die Augen müssen klar erkennbar sein, da der biometrische Abgleich an mehreren Punkten im Augenbereich ansetzt.

Welche Mimik ist erlaubt?

Vorgeschrieben ist eine streng neutrale Mimik: Mund geschlossen (Lippen entspannt aufeinander, kein Lächeln, kein Grinsen, keine sichtbaren Zähne), Augen offen, Blick direkt in die Kamera. Stirnrunzeln, hochgezogene Augenbrauen oder asymmetrische Gesichtszüge führen zur Ablehnung. Der Grund: das biometrische Verfahren misst Abstände zwischen Augen, Nase und Mund — bei einem Lächeln verzerren sich diese Werte und der maschinelle Abgleich an der Grenze schlägt fehl.

Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?

Aus der Praxis von Bürgerämtern: 1) Lächeln oder leichte Mundbewegung — auch ein angedeutetes Lächeln führt fast immer zur Zurückweisung. 2) Schatten im Gesicht durch falsches Licht von oben oder zur Seite. 3) Hintergrund nicht gleichmäßig hell, oft durch Wandstrukturen. 4) Kopf nicht gerade — leichte Neigung von links oder rechts. 5) Augen nicht vollständig offen oder durch Pony verdeckt. 6) Gesicht nicht groß genug im Bild (häufig bei Selfies oder zu großem Abstand). Unser Editor prüft alle diese Punkte automatisch vor dem Export.

Was kostet ein Personalausweis-Foto beim Bürgeramt?

Das Bürgeramt selbst stellt keine Fotos her — Sie bringen das Bild fertig mit. Die Kosten entstehen außerhalb der Behörde: 6 bis 10 Euro am Fotofix-Automaten, 8 bis 14 Euro im Drogeriemarkt (dm, Rossmann, Müller), 12 bis 25 Euro beim Fotografen. Die einzige kostenlose Variante ist die Online-Erstellung zuhause. Hinzu kommt die Gebühr für den Personalausweis selbst: 37 Euro für Erwachsene ab 24 Jahren, 22,80 Euro für Personen unter 24 (Stand 2026).

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